Rechtsanwalt für Immobilien in Griechenland
Unabhängige Rechtsvertretung für deutschsprachige Käufer. Zugelassen in Deutschland und Griechenland.
Unsere Kanzlei
Warum HellasHaus
Zugelassen in Deutschland und Griechenland
Doppelte Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer Berlin und bei der Rechtsanwaltskammer Thessaloniki. Unmittelbar handlungsfähig in beiden Rechtssystemen.
Über 20 Jahre Erfahrung im griechischen Immobilienrecht
Seit 2004 begleiten wir Immobilientransaktionen in Griechenland. Wir kennen die Risiken, die Fallstricke und die Besonderheiten, auf die es tatsächlich ankommt.
Kanzleistandorte in Berlin, Athen und Thessaloniki
Sie beauftragen eine in Berlin zugelassene Kanzlei, erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. nach deutschem Recht und kommunizieren ausschließlich auf Deutsch. Die Umsetzung in Griechenland übernehmen wir direkt.
Rechtliche begleitung bein Immobilienkauf IMMOBILIENKAUF
Warum Sie einen Immobilienanwalt in Griechenland brauchen
Der Unterschied zum deutschen System
Wer in Deutschland eine Immobilie kauft, ist es gewohnt, dass der Notar eine neutrale Schutzfunktion für beide Seiten übernimmt. Das Grundbuch gibt verlässlich Auskunft über Eigentumsverhältnisse und Belastungen. Der Kaufprozess folgt klaren, gesetzlich geregelten Schritten.
In Griechenland ist die Ausgangslage grundlegend anders. Der griechische Notar (Symvolaiografos) beurkundet den Kaufvertrag, ist jedoch kein Interessenvertreter des Käufers. Er prüft weder die Lastenfreiheit der Immobilie noch die Zuverlässigkeit des Verkäufers. Eine umfassende Eigentumsrecherche, die Prüfung bestehender Belastungen und die Klärung baurechtlicher Fragen liegen vollständig in der Verantwortung des Käufers.

Zwei Systeme, unterschiedliche Regeln
Was in Deutschland der Notar absichert, muss in Griechenland der Käufer selbst veranlassen.

Ihr Recht, unabhängig vertreten zu werden
In Griechenland ist keine Käufervertretung vorgeschrieben. Umso wichtiger ist ein Anwalt, der ausschließlich Ihre Interessen schützt.
Wie der Immobilienkauf in Griechenland tatsächlich funktioniert
Gleichzeitig befindet sich das griechische Grundbuchsystem (Ktimatologio) in einer mehrjährigen Übergangsphase. Nicht alle Regionen sind vollständig erfasst. In vielen Fällen müssen Eigentumsnachweise über Hypothekenamtsdokumente (Ypothikofilakio) zurückverfolgt werden, was eine sorgfältige Einzelfallprüfung erfordert.
Hinzu kommt: In Griechenland besteht keine gesetzliche Pflicht, als Käufer einen eigenen Anwalt zu beauftragen. Viele Käufer verlassen sich auf den Notar oder auf Empfehlungen des Maklers, ohne zu wissen, dass diese Parteien nicht ihre Interessen vertreten.
Ein auf griechisches Immobilienrecht spezialisierter Rechtsanwalt stellt sicher, dass Ihre Rechte vor dem Kauf geprüft und während der gesamten Transaktion geschützt werden. Unabhängig, ohne Verbindung zum Verkäufer oder Makler, und ausschließlich in Ihrem Interesse.
Leistungsumfang
Was ein Immobilienanwalt für Sie leistet
Wenn Sie uns mit der rechtlichen Begleitung Ihres Immobilienkaufs beauftragen, übernehmen wir klar definierte Leistungen mit verbindlichen Ergebnissen. Unser Leistungsumfang umfasst:
Rechtliche Due Diligence der Immobilie
Prüfung der Eigentumskette, bestehender Belastungen, Hypotheken, Pfandrechte und möglicher Ansprüche Dritter. Einschließlich Kontrolle auf baurechtliche Verstöße und Forstlandklassifizierungen.
Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung
Analyse des Kaufvertragsentwurfs, Identifikation rechtlicher Risiken und Verhandlung von Änderungen mit der Gegenseite.
Schriftliches Rechtsgutachten
Schriftliche Zusammenfassung der rechtlichen Prüfung mit klarer Empfehlung zur Vertretbarkeit des Kaufs.
Steuerliche Registrierung
Beantragung Ihrer griechischen Steuernummer, die für den Immobilienkauf zwingend erforderlich ist.
Notarielle Vollmacht
Vorbereitung einer Vollmacht für die Vertragsunterzeichnung in Ihrem Namen, falls Sie nicht persönlich anwesend sein können.
Begleitung bis zur Eigentumsübertragung
Koordination mit dem Notar, Sicherstellung der Grunderwerbsteuerzahlung und Begleitung der Eintragung im Grundbuch.
So läuft Ihr Immobilienkauf ab
Der Kaufprozess mit anwaltlicher Begleitung
Der Immobilienkauf in Griechenland folgt einem strukturierten Ablauf. Wenn Sie mit anwaltlicher Begleitung kaufen, sieht der Prozess typischerweise so aus:
Erstberatung und Klärung
Im Rahmen einer Immobilien-Rechtsberatung werden Ihr Vorhaben, offene Fragen zum griechischen Immobilienrecht und der Umfang der rechtlichen Begleitung besprochen.
Rechtliche Prüfung der Immobilie
Sobald ein konkretes Objekt feststeht, erfolgt die vollständige Due Diligence: Eigentumsverhältnisse, Belastungen und baurechtliche Fragen werden geprüft. Die Ergebnisse erhalten Sie in einem schriftlichen Rechtsgutachten.
Vertragspüfung und Vorbereitung
Der Kaufvertragsentwurf wird geprüft, Risiken werden identifiziert und bei Bedarf Anpassungen verhandelt. Parallel erfolgen die steuerliche Registrierung (AFM) und, falls erforderlich, die Vorbereitung der notariellen Vollmacht.
Abschluss und Eintragung
Am Tag der Beurkundung werden Sie beim Notar begleitet oder auf Grundlage der Vollmacht vertreten. Anschließend wird die Eintragung im Grundbuch und die Zahlung der Grunderwerbsteuer sichergestellt.
Zwei Rechtssysteme, eine Kanzlei
Griechisches und deutsches Immobilienrecht: Die wichtigsten Unterschiede
Grundbuch und Eigentumsnachweis
In Deutschland gibt das Grundbuch verbindlich Auskunft über den Eigentümer, Belastungen und Rechte Dritter. Wer im Grundbuch steht, ist Eigentümer. In Griechenland existiert mit dem Ktimatologio ein vergleichbares System, das jedoch noch nicht landesweit abgeschlossen ist. In Regionen ohne vollständige Ktimatologio-Erfassung müssen Eigentumsnachweise über das ältere Ypothikofilakio (Hypothekenamt) zurückverfolgt werden. Diese Prüfung erfordert eine sorgfältige Einzelfallanalyse durch einen Rechtsanwalt, der beide Systeme kennt.
Die Rolle des Notars
Der deutsche Notar prüft die Rechtslage umfassend und schützt beide Vertragsparteien. Er stellt sicher, dass der Kaufvertrag rechtlich einwandfrei ist und alle Beteiligten über die Tragweite des Geschäfts aufgeklärt werden. Der griechische Notar hingegen beurkundet den Vertrag, ohne eine eigenständige Prüfung im Interesse des Käufers durchzuführen. Ob die Immobilie lastenfrei ist, ob baurechtliche Genehmigungen vorliegen und ob der Verkäufer tatsächlich verfügungsberechtigt ist, muss der Käufer eigenständig klären. Genau hier setzt eine unabhängige anwaltliche Begleitung an.

Klare Konditionen, deutsche Abrechnung
Festhonorar zzgl. 19% MwSt. Rechnungsstellung über unser Berliner Büro. Keine versteckten Kosten.
Kosten und Honorar
Alle Mandate werden auf Basis verbindlicher Festpreise abgewickelt. Vor der Beauftragung steht fest, welches Honorar anfällt. Es gibt keine Stundenabrechnungen, keine nachträglichen Zuschläge und keine versteckten Gebühren.
Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem gewählten Leistungspaket und dem Wert der Immobilie. Alle Honorare verstehen sich zzgl. 19% MwSt. und werden über unser Berliner Büro abgerechnet. Sie erhalten eine ordnungsgemäße Rechnung nach deutschem Recht.
Neben dem Anwaltshonorar fallen beim Immobilienkauf in Griechenland weitere Kosten an, darunter die Grunderwerbsteuer (derzeit 3,09% des Kaufpreises), die Notargebühren und die Gebühren für die Eintragung im Grundbuch. Diese Kosten sind gesetzlich geregelt und unabhängig von der anwaltlichen Beauftragung zu entrichten.
Wissenswertes zur Zusammenarbeit
Häufig gestellte Fragen
Noch Fragen zum Immobilienkauf in Griechenland?
Hier finden Sie klare, praxisorientierte Antworten auf die Fragen, die uns deutschsprachige Käufer am häufigsten zu Abläufen, Dokumentation, Kommunikation und Mandatsführung stellen. Unser Ziel ist es, Ihnen ein vollständiges Bild unserer Arbeitsweise zu vermitteln, bevor Sie den nächsten Schritt gehen.
Brauche ich als Käufer in Griechenland einen eigenen Anwalt?
Es gibt in Griechenland keine gesetzliche Pflicht, als Käufer einen Anwalt zu beauftragen. Der griechische Notar beurkundet den Kaufvertrag, übernimmt jedoch keine Prüfung der Immobilie im Interesse des Käufers. Ohne eigene anwaltliche Vertretung tragen Sie das gesamte Risiko der Transaktion selbst. Wir empfehlen grundsätzlich, einen unabhängigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, bevor Sie einen Kaufvertrag unterzeichnen.
Was kostet ein Immobilienanwalt in Griechenland?
Unsere Honorare sind Festpreise und richten sich nach dem Leistungspaket und dem Immobilienwert. Die genauen Konditionen finden Sie auf unseren Leistungsseiten. Alle Honorare verstehen sich zzgl. 19% MwSt. und werden über unser Berliner Büro abgerechnet.
Kann ich den gesamten Kaufprozess aus Deutschland heraus abwickeln?
Ja. Über eine notarielle Vollmacht können wir Sie beim Notartermin in Griechenland vertreten. Die gesamte Kommunikation, Dokumentation und Beratung erfolgt auf Deutsch. Ein persönlicher Termin in Berlin ist möglich, aber nicht erforderlich.
Worin unterscheidet sich ein griechischer Notar von einem deutschen Notar?
Der deutsche Notar übernimmt eine aktive Schutzfunktion für beide Vertragsparteien und prüft die Rechtslage umfassend. Der griechische Notar hingegen beurkundet den Vertrag, prüft jedoch nicht, ob die Immobilie lastenfrei ist oder ob der Verkäufer tatsächlich verfügungsberechtigt ist. Diese Prüfung muss der Käufer selbst veranlassen, idealerweise durch einen eigenen Rechtsanwalt.
Welche Sprachen sprechen Sie?
Unsere Arbeitssprachen sind Deutsch, Griechisch und Englisch. Die gesamte Mandatsbearbeitung, einschließlich aller Dokumente und Gutachten, erfolgt auf Deutsch.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab, wenn ich noch keine konkrete Immobilie gefunden habe?
Sie können unsere Immobilien-Rechtsberatung buchen, um vorab offene Fragen zu klären: zum griechischen Kaufprozess, zu steuerlichen Aspekten, zu rechtlichen Voraussetzungen oder zu Ihrer spezifischen Situation. Die Beratung ist eine eigenständige Leistung und verpflichtet Sie zu nichts Weiterem.
Sie möchten eine Immobilie in Griechenland kaufen und suchen rechtliche Begleitung?
Vereinbaren Sie eine Immobilien-Rechtsberatung oder informieren Sie sich über unsere Leistungspakete. Verbindliche Festpreise. Ausschließliche Vertretung des Käufers.


