Deutsch-Griechische Anwaltskanzlei für Immobilienrecht
Eine Kanzlei, zwei Rechtssysteme. Zugelassen in Berlin und Thessaloniki, spezialisiert auf griechisches Immobilienrecht für deutschsprachige Mandanten.
Grenzüberschreitende Rechtskompetenz
Warum eine deutsch-griechische Kanzlei
Doppelte Zulassung, doppelte Handlungsfähigkeit
Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Berlin und beim der Rechtsanwaltskammer Thessaloniki. Wir agieren in beiden Rechtssystemen unmittelbar, ohne Korrespondenzanwälte, ohne Übersetzungsbedarf, ohne Abstimmungsverluste.
Über 20 Jahre Erfahrung mit Immobilientransaktionen in Griechenland
Seit 2004 begleiten wir den Erwerb griechischer Immobilien für internationale Mandanten. Aus dieser Erfahrung kennen wir die typischen Risiken und die Stellen, an denen Transaktionen scheitern oder teuer werden.
Deutsche Kanzlei, griechische Umsetzung
Sie beauftragen eine in Berlin zugelassene Kanzlei, erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. nach deutschem Recht und kommunizieren ausschließlich auf Deutsch. Die rechtliche Umsetzung in Griechenland übernehmen wir direkt.
Zwei Rechtssysteme, eine Kanzlei
Die Bedeutung der doppelten Zulassung für Ihren Immobilienkauf
Was deutsche Käufer in Griechenland erwartet
Wer in Deutschland eine Immobilie kauft, bewegt sich in einem System, das auf Verlässlichkeit ausgelegt ist: Der Notar schützt beide Seiten, das Grundbuch schafft Rechtssicherheit, die Abläufe sind gesetzlich geregelt. Deutsche Käufer gehen davon aus, dass vergleichbare Schutzmechanismen auch in Griechenland existieren.
Das griechische System funktioniert jedoch grundlegend anders. Der griechische Notar beurkundet den Vertrag, prüft aber weder die Eigentumslage noch bestehende Belastungen. Die vollständige rechtliche Prüfung liegt beim Käufer. Gleichzeitig unterscheiden sich die steuerlichen Rahmenbedingungen erheblich: Grunderwerbsteuer, Steuerregistrierung und die Wechselwirkung zwischen deutschem und griechischem Steuerrecht erfordern eine Beratung, die beide Systeme berücksichtigt.

Zwei Rechtssysteme, eine Sprache
Wir arbeiten vollständig auf Deutsch und sind in beiden Rechtsordnungen unmittelbar handlungsfähig.

Keine Umwege, keine Zwischenstufen
Doppelte Zulassung bedeutet: direkter Zugriff auf beide Rechtssysteme, ohne Korrespondenzanwälte.
Was eine Kanzlei mit doppelter Zulassung anders macht
Eine deutsch-griechische Anwaltskanzlei, die in beiden Rechtsordnungen zugelassen ist, kennt nicht nur das griechische Immobilienrecht, sondern versteht auch, was deutsche Mandanten aus ihrem eigenen System gewohnt sind und erwarten. Das bedeutet: keine Missverständnisse bei Begriffen wie Grundbuch, Notar oder Due Diligence. Keine Verzögerungen durch Sprachbarrieren oder die Einschaltung lokaler Korrespondenzanwälte. Und eine Arbeitsweise, die sich an deutschen Standards orientiert, auch wenn die Transaktion in Griechenland stattfindet.
Für Mandanten, die das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Griechenland, die steuerlichen Auswirkungen eines Immobilienbesitzes im Ausland oder die Frage der Anwendbarkeit deutschen oder griechischen Rechts betrifft, ist eine Kanzlei mit Verankerung in beiden Systemen nicht nur hilfreich, sondern notwendig.
Präsenz in Deutschland und Griechenland
Kanzleistandorte in Berlin, Athen und Thessaloniki
Berlin: Ihr Ansprechpartner in Deutschland
Die Berliner Kanzlei ist Ihr vertraglicher Ansprechpartner. Rechnungsstellung mit 19% MwSt. nach deutschem Recht, Bearbeitung auf Deutsch, Berufshaftpflichtversicherung nach § 51 BRAO. Sie arbeiten mit einer deutschen Kanzlei, die in Griechenland unmittelbar handlungsfähig ist, und profitieren von der Rechtssicherheit des deutschen Berufsrechts.

Vertragliche Sicherheit nach deutschem Recht
Rechnungsstellung über Berlin. Berufshaftpflicht nach § 51 BRAO. Deutsche Kanzleistandards.

Vor Ort in Griechenland
Due Diligence, Notarkoordination und Behördenvertretung direkt über unsere Büros in Athen und Thessaloniki.
Athen und Thessaloniki: Rechtliche Umsetzung vor Ort
Unsere griechischen Büros in Athen und Thessaloniki übernehmen die rechtliche Umsetzung vor Ort: Due Diligence beim Ktimatologio und Ypothikofilakio, Koordination mit dem griechischen Notar, Vertretung bei Behörden und Grundbuchämtern. Durch die direkte Zulassung in Griechenland arbeiten wir ohne Zwischenstufen und ohne Abstimmungsverluste mit lokalen Partnern.
Sie wählen Ihre Leistung, wir übernehmen die Abwicklung
Rechtssicherheit beim Immobilienkauf in Griechenland
Immobilien-Rechtsberatung
Eine ausführliche Beratung zu Ihrem Vorhaben, zum griechischen Kaufprozess und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen. Als eigenständige Leistung oder als Einstieg in die weitere Zusammenarbeit.
Express-Vertragsprüfung
Rechtliche Prüfung eines konkreten Kaufvertragsentwurfs mit schriftlichem Rechtsgutachten. Für Mandanten, die bereits ein Objekt gefunden haben und eine schnelle, unabhängige Einschätzung benötigen.
All-Inclusive Käufer-Rechtspaket
Vollständige rechtliche Begleitung von der Due Diligence über die Vertragsverhandlung bis zur Eigentumsübertragung. Festhonorar, klar definierter Leistungsumfang, Vertretung durch notarielle Vollmacht. Abrechnung über unser Berliner Büro mit 19% MwSt.
Was uns unterscheidet
Unabhängigkeit und Verbindlichkeit
Ausschließliche Vertretung des Käufers
Wir vertreten ausschließlich Käufer. Wir haben keine Verbindungen zu Maklern, Bauträgern oder Verkäufern und erhalten keine Provisionen oder Vermittlungsgebühren. Diese Unabhängigkeit ist kein Marketingversprechen, sondern die Grundlage unserer Arbeitsweise. Wenn wir eine Immobilie prüfen, tun wir das ausschließlich in Ihrem Interesse.
Verbindliche Festpreise, deutsche Abrechnung
Alle Leistungen werden zu verbindlichen Festpreisen erbracht, die vor der Beauftragung feststehen. Die Abrechnung erfolgt über unser Berliner Büro mit ordnungsgemäßer Rechnung nach deutschem Recht und ausgewiesener MwSt. (19%). Keine Stundenabrechnungen, keine nachträglichen Zuschläge, keine versteckten Gebühren. Sie wissen vorher, was es kostet.
Wissenswertes zur Zusammenarbeit
Häufig gestellte Fragen
Fragen zur Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei?
Antworten auf die häufigsten Fragen zu Ablauf, Kosten, Erreichbarkeit und zur Bedeutung der doppelten Zulassung.
Was bedeutet die doppelte Zulassung konkret?
Die Gründerin der Kanzlei ist sowohl bei der Rechtsanwaltskammer Berlin als auch beim der Rechtsanwaltskammer Thessaloniki zugelassen. Das bedeutet, dass wir in beiden Rechtssystemen unmittelbar handlungsfähig sind: Wir können in Deutschland und in Griechenland eigenständig als Rechtsanwälte auftreten, Mandanten vor Behörden vertreten und rechtliche Dokumente erstellen, ohne auf lokale Korrespondenzanwälte angewiesen zu sein. Für Mandanten bedeutet das kürzere Wege, keine Übersetzungsketten und eine einheitliche Qualitätskontrolle über beide Jurisdiktionen hinweg.
Kann ich einen persönlichen Termin vereinbaren?
Unsere Beratungen und Mandatsbearbeitungen erfolgen grundsätzlich online, per Videokonferenz oder telefonisch. Dieses Arbeitsmodell ermöglicht eine effiziente Betreuung unabhängig von Ihrem Standort und ist die Grundlage unseres Leistungsversprechens.
In Ausnahmefällen ist ein persönlicher Termin im Berliner Büro möglich. Dieser setzt eine vorherige Terminvereinbarung voraus und erfolgt im Rahmen einer kostenpflichtigen Immobilien-Rechtsberatung. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie einen persönlichen Termin wünschen.
Wie unterscheidet sich Ihre Kanzlei von einem griechischen Anwalt?
Ein griechischer Anwalt kennt das griechische Recht, arbeitet in der Regel auf Griechisch und ist mit dem deutschen Rechtssystem nicht vertraut. Unsere Kanzlei ist in beiden Rechtsordnungen zugelassen und arbeitet vollständig auf Deutsch. Wir verstehen die Erwartungen deutschsprachiger Mandanten an Dokumentation, Kommunikation und Verbindlichkeit und setzen diese konsequent um, auch wenn die Transaktion in Griechenland stattfindet.
Darüber hinaus sind wir nicht an lokale Netzwerke aus Maklern oder Bauträgern gebunden, sondern vertreten ausschließlich den Käufer.
Arbeiten Sie mit einem deutschen Notar zusammen?
In Griechenland ist kein deutscher Notar an der Immobilientransaktion beteiligt. Die Beurkundung erfolgt durch einen griechischen Notar (Symvolaiografos). Für alle Angelegenheiten, die einen deutschen Notar erfordern, etwa die Beglaubigung einer Vollmacht für den griechischen Kaufprozess oder andere notarielle Erfordernisse nach deutschem Recht, verfügen wir über ein etabliertes Netzwerk deutscher Notare, mit denen wir regelmäßig zusammenarbeiten.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Nach einer ersten Kontaktaufnahme klären wir Ihr Vorhaben und den passenden Leistungsumfang. Die gesamte Kommunikation erfolgt auf Deutsch. Dokumente und Gutachten erhalten Sie in deutscher Sprache. Die rechtliche Umsetzung in Griechenland, einschließlich der Koordination mit Notaren, Behörden und Grundbuchämtern, übernehmen wir direkt über unsere griechischen Büros. Falls Sie nicht persönlich in Griechenland anwesend sein können, vertreten wir Sie auf Grundlage einer notariellen Vollmacht.
Was kostet die Zusammenarbeit?
Unsere Honorare sind verbindliche Festpreise, die sich nach dem gewählten Leistungspaket und dem Immobilienwert richten. Sie kennen das genaue Honorar vor Beginn der Zusammenarbeit, und es ändert sich nicht im Verlauf des Mandats. Alle Honorare verstehen sich zzgl. 19% MwSt. und werden über unser Berliner Büro abgerechnet. Die genauen Konditionen finden Sie auf unseren Leistungsseiten.
Sie suchen eine deutsch-griechische Kanzlei für Ihren Immobilienkauf in Griechenland?
Informieren Sie sich über unsere Leistungspakete oder vereinbaren Sie eine Immobilien-Rechtsberatung. Verbindliche Festpreise. Abrechnung über Berlin. Ausschließliche Vertretung des Käufers.


